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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 358/10   

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https://dejure.org/2014,11622
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 358/10 (https://dejure.org/2014,11622)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2014 - L 4 KR 358/10 (https://dejure.org/2014,11622)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - L 4 KR 358/10 (https://dejure.org/2014,11622)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.12.2009 - B 12 R 8/08 R

    Beitragspflicht eines vom Arbeitgeber (Speditionsunternehmen) für seinen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 358/10
    Die Klägerin sieht sich durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. Dezember 2009, B 12 R 8/08 R, gestützt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 1. Dezember 2009, B 12 R 8/08 R) könne nur im Ausnahmefalle eine Sozialversicherungspflicht entfallen, sofern ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorgelegen habe.

    Mit Beschluss vom 7. Dezember 2009 hat das Gericht das Verfahren bis zur Entscheidung des BSG zum Aktenzeichen B 12 R 8/08 R ausgesetzt.

    Diese Rechtsprechung hat das BSG aufgegriffen und zum Ausgangspunkt der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung gemacht (BSG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - B 12 R 8/08 R -, BSGE 105, 66-70).

    Dies unterscheidet die vorliegende Konstellation maßgeblich von dem durch das BSG zum Aktenzeichen B 12 R 8/08 R entschiedenen Fall.

  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 358/10
    Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 07.07.2004, VI R 29/00, BFHE 208, 104 m.w.N.).
  • BFH, 22.07.2008 - VI R 47/06

    Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 358/10
    25 Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte sind in aller Regel die Übernahme von Geldstrafen, Geldbußen oder Geldauflagen durch den Arbeitgeber als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen (vgl. Reichsfinanzhof, Urteil vom 06.11.1929, RFHE 26, 171; BFH, Urteil vom 07.02.1957, IV 547/56 U, BFHE 64, 425, zu gewerblichen Einkünften; Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.11.2004, 14 K 459/02, EFG 2005, 756; BFH, Urteil vom 22.07.2008, VI R 47/06, BFHE 222, 448).
  • FG Köln, 10.11.2004 - 14 K 459/02

    Lohnsteuerpflicht aus einer übernommenen Geldbuße nach § 153a StPO

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 358/10
    25 Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte sind in aller Regel die Übernahme von Geldstrafen, Geldbußen oder Geldauflagen durch den Arbeitgeber als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen (vgl. Reichsfinanzhof, Urteil vom 06.11.1929, RFHE 26, 171; BFH, Urteil vom 07.02.1957, IV 547/56 U, BFHE 64, 425, zu gewerblichen Einkünften; Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.11.2004, 14 K 459/02, EFG 2005, 756; BFH, Urteil vom 22.07.2008, VI R 47/06, BFHE 222, 448).
  • BFH, 07.02.1957 - IV 547/56 U

    Geldstrafe als gewerbliche Einkünfte bei Zahlung durch einen Dritten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 358/10
    25 Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte sind in aller Regel die Übernahme von Geldstrafen, Geldbußen oder Geldauflagen durch den Arbeitgeber als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen (vgl. Reichsfinanzhof, Urteil vom 06.11.1929, RFHE 26, 171; BFH, Urteil vom 07.02.1957, IV 547/56 U, BFHE 64, 425, zu gewerblichen Einkünften; Finanzgericht Köln, Urteil vom 10.11.2004, 14 K 459/02, EFG 2005, 756; BFH, Urteil vom 22.07.2008, VI R 47/06, BFHE 222, 448).
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